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Übersicht der Voraussetzungen zur Eröffnung eines Geschäftskontos

GESCHÄFTSKONTO - Prüfen Sie Ihre Berechtigung (und die Ihres Unternehmens) für die Eröffnung eines Geschäftskontos bei Pennylane

Wie Ihnen dieser Artikel helfen kann?

Bevor Sie die Eröffnung eines Geschäftskontos beantragen, prüfen Sie, ob Sie und Ihre Tätigkeit die von unserem Bankpartner Swan geforderten Voraussetzungen erfüllen. Dieser Artikel erläutert die Zulassungskriterien, die ausgeschlossenen Tätigkeitsbereiche und die akzeptierten Rechtsformen.

Wer kann ein Pennylane Geschäftskonto eröffnen?

Nur eine natürliche Person, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt, kann ein Pennylane Geschäftskonto eröffnen:

  • Volljährig sein, 18 Jahre oder älter.

  • Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wohnhaft sein.

  • Für das Unternehmen über eine Steuernummer und ggf. eine Handelsregisternummer (HR‑Nummer) verfügen.


Können US‑Staatsbürger ein Geschäftskonto eröffnen?

US‑Staatsbürger können nun ein Geschäftskonto eröffnen. Im Eröffnungsprozess sind jedoch zusätzliche Überprüfungen erforderlich, um die Compliance‑Vorgaben zu erfüllen.


Welche Tätigkeitsbereiche sind nicht zulässig?

Bestimmte Tätigkeitsbereiche sind für das Geschäftskonto nicht zulässig:

  • Waffen, Verteidigungs‑ und Militärmaterial.

  • Pornografie und andere Dienstleistungen für Erwachsene.

  • Herstellung, Produktion, Vertrieb und Verkauf von Betäubungsmitteln, Cannabis, CBD, illegalen Drogen, synthetischen Drogen und Marihuana.

  • Glücksspielbranche: Casinos, Spielhallen, Online‑Wetten, Lotterien.

  • Kryptowährungen.

  • Bergbau‑ und Förderindustrie: Kohle, Öl, Erdgas usw.

  • Palmölproduktion.

  • Edelsteine, Schmuck und Diamanten.

  • Online‑Verkauf von Arzneimitteln.

  • Herstellung und Großhandel von Tabak.

  • Geldsendungen, Bargeldtransfers, Devisenwechsel, FOREX.

  • Tauschhandel.

  • Religiöse Aktivitäten.

  • Off‑shore‑Gesellschaften und Domizilierungsunternehmen.

  • Nicht lizenzierte Zahlungsdienstleister.

  • Haustürwerbung.

  • Network‑Marketing (MLM) und Pyramidensysteme.

  • Esoterische Dienstleistungen: Wahrsagerei, Astrologie, Tarot, Hypnose, Kartenlegen.

  • Online‑Sammelaktionen.

  • Crowdfunding und Crowdlending.

  • Ausgabe oder Wiederverkauf von Prepaid‑Karten, Geschenkkarten und elektronischen Gutscheinen.

  • Mikrofinanzierung.

  • Online‑Treuhanddienste (Escrow).

  • Pfandkredite, Pfandhäuser und Ankaufsläden (Cash‑Converter).

  • Handel und Recycling von Metallen (Schrottplätze).

  • Inkassodienstleistungen.

  • Call‑Shops, Taxiphones und Internetcafés.

  • Videospiele mit integrierter Währung und Aktivitäten im Metaversum.

  • NFTs.

  • Jagdausrüstung.

  • Industrielle Chemikalien.

  • Nukleare und radioaktive Stoffe.

  • Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken.

  • Zellstoff‑ und Papierindustrie.

  • Freihäfen.

  • Briefkastenbanken (Shell‑Banks).

  • Warenprüf‑ und Inspektionsunternehmen.


Welche Rechtsformen werden akzeptiert?

Akzeptierte Rechtsformen sind:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Gewerbetreibender (Einzelunternehmen, inkl. e.K.)

  • Freiberufler (§ 18 EStG, z.B. Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, usw.)

  • GmbH & Co. KG

  • GmbH & Co. oHG

  • UG (Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

  • AG (Aktiengesellschaft)

  • KG (Kommanditgesellschaft)

  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

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